Rauchmelder geprüft. Zähler abgelesen.
Wir prüfen Ihre Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und lesen Zählerstände für eine exakte, nachvollziehbare Abrechnung ab – sorgfältig, termingerecht und im Hintergrund.
Leistungen
Sicherheit, die funktioniert
Ein Rauchmelder schützt nur, wenn er funktioniert. Wir sorgen dafür, dass das so bleibt.
Prüfung nach DIN 14676
Funktionsprüfung, Sichtkontrolle und Dokumentation – mindestens einmal im Jahr, wie es die Norm verlangt.
Montage und Austausch
Fehlt ein Melder oder ist er abgelaufen, montieren wir einen neuen – sauber und an der richtigen Stelle.
Zählerablesung
Wasser, Wärme, Strom: Wir lesen die Stände pünktlich ab, damit die Abrechnung stimmt.


Für wen
Entlastung für Eigentümer und Verwaltungen
Die Rauchwarnmelderpflicht gilt in allen Bundesländern. Wer für Einbau und jährliche Prüfung zuständig ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Wir übernehmen das für Sie – für eine Wohnung genauso wie für eine ganze Wohnanlage.
- Vermieter und Eigentümer
- Hausverwaltungen
- Wohnanlagen
- Gewerbeobjekte
- Terminabstimmung mit Mietern
- Prüfung und Ablesung in einem Termin
