Ausgesperrt? Türöffnung rund um die Uhr zum vereinbarten Festpreis.

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Rauchmelder geprüft. Zähler abgelesen.

Wir prüfen Ihre Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und lesen Zählerstände für eine exakte, nachvollziehbare Abrechnung ab – sorgfältig, termingerecht und im Hintergrund.

Leistungen

Sicherheit, die funktioniert

Ein Rauchmelder schützt nur, wenn er funktioniert. Wir sorgen dafür, dass das so bleibt.

1

Prüfung nach DIN 14676

Funktionsprüfung, Sichtkontrolle und Dokumentation – mindestens einmal im Jahr, wie es die Norm verlangt.

2

Montage und Austausch

Fehlt ein Melder oder ist er abgelaufen, montieren wir einen neuen – sauber und an der richtigen Stelle.

3

Zählerablesung

Wasser, Wärme, Strom: Wir lesen die Stände pünktlich ab, damit die Abrechnung stimmt.

Geprüfter Rauchwarnmelder an der Decke
Fahrzeuge des Rauchmelderservice

Für wen

Entlastung für Eigentümer und Verwaltungen

Die Rauchwarnmelderpflicht gilt in allen Bundesländern. Wer für Einbau und jährliche Prüfung zuständig ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Wir übernehmen das für Sie – für eine Wohnung genauso wie für eine ganze Wohnanlage.

  • Vermieter und Eigentümer
  • Hausverwaltungen
  • Wohnanlagen
  • Gewerbeobjekte
  • Terminabstimmung mit Mietern
  • Prüfung und Ablesung in einem Termin

Mehrere Objekte? Wir erstellen Ihnen einen festen Prüfplan.

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