Alexander Rehbein
Haus- und Grundstückspflege
Hauptstraße 5
56379 Singhofen
E-Mail: mail@alexander-rehbein.de
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von Alexander Rehbein, Haus- und Grundstückspflege, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
(2) Auftraggeber können Verbraucher, Unternehmer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen sowie sonstige natürliche oder juristische Personen sein.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder Leistungsverzeichnis.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuell getroffene Vereinbarungen,
- Angebot bzw. Vertrag,
- Leistungsverzeichnis,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder durch einvernehmliche Aufnahme der beauftragten Arbeiten zustande.
(3) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsverzeichnis.
(4) Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang.
(5) Erforderliche oder vom Auftraggeber gewünschte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Soweit vor Ausführung eine Abstimmung möglich und zumutbar ist, erfolgt diese mit dem Auftraggeber.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene Mitarbeiter sowie geeignete Subunternehmer oder sonstige Dritte zur Vertragserfüllung einzusetzen.
§ 3 Preise und Umsatzsteuer
(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise, soweit nicht anders ausgewiesen, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
(4) Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Leistungen, Materialien, Ersatzteile, Entsorgungsleistungen und sonstige Aufwendungen werden zusätzlich berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben oder vereinbart wurde.
(2) Nach Eintritt des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend gemacht werden.
(3) Gegenüber Unternehmern kann im Verzugsfall zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale geltend gemacht werden, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
(4) Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann der Auftragnehmer nach vorheriger angemessener Ankündigung weitere Leistungen bis zur Begleichung der fälligen Forderungen aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 5 Preisanpassungen bei laufenden Verträgen
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen und laufenden Serviceverträgen können die vereinbarten Preise angepasst werden, wenn sich nach Vertragsschluss für die Leistungserbringung maßgebliche Kosten verändern.
(2) Hierzu zählen insbesondere Veränderungen bei gesetzlichen oder tariflichen Lohn- und Lohnnebenkosten, gesetzlichen Mindestlöhnen, Kraftstoff- und Energiekosten, Material- und Beschaffungskosten, Entsorgungskosten, Versicherungsbeiträgen, Fahrzeug- und Maschinenkosten sowie Steuern, Gebühren und sonstigen gesetzlichen Abgaben.
(3) Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die für die jeweilige Leistung maßgeblichen Kosten tatsächlich verändert haben und diese Veränderung nicht bereits durch gegenläufige Kostenentwicklungen ausgeglichen wird.
(4) Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen.
(5) Preisänderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(6) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 6 Kleinteile, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile
(1) Soweit im Angebot oder Vertrag nichts anderes geregelt ist, können für bei Reparatur-, Montage- und Instandhaltungsarbeiten tatsächlich benötigte Kleinteile und Verbrauchsmaterialien pauschale Materialkosten berechnet werden.
(2) Hierzu gehören insbesondere Schrauben, Dübel, Dichtstoffe, Schmierstoffe, Befestigungsmaterialien und vergleichbare Hilfsstoffe.
(3) Soweit eine Kleinteilepauschale vereinbart oder im Angebot ausgewiesen wird, beträgt diese 3 % des Netto-Auftragswertes der hiervon betroffenen Leistung, mindestens jedoch 10,00 € netto.
(4) Höherwertige Materialien und Ersatzteile, insbesondere Leuchtmittel, Beschläge, Schlösser, Schließzylinder, Pflanzen, Bauteile und technische Komponenten, sind von der Kleinteilepauschale nicht umfasst und werden gesondert berechnet.
§ 7 Ausführung der Leistungen und Termine
(1) Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Beachtung der für die jeweilige Tätigkeit geltenden Anforderungen aus.
(2) Termine und Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Bei laufenden Hausmeister-, Reinigungs-, Gartenpflege- oder vergleichbaren Verträgen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter oder zu einer bestimmten Uhrzeit, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Der Auftragnehmer darf die Reihenfolge und den Zeitpunkt regelmäßig wiederkehrender Arbeiten im Rahmen der vertraglichen Vorgaben und der betrieblichen Organisation festlegen.
(5) Witterung, Verkehr, technische Störungen, behördliche Maßnahmen sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände können zu Terminverschiebungen führen.
(6) Bei höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die eine Leistungserbringung vorübergehend unmöglich oder unzumutbar machen, verschieben sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.
(2) Hierzu gehören insbesondere der ungehinderte Zugang zu den zu bearbeitenden Bereichen, die Bereitstellung erforderlicher Schlüssel oder Zugangsmittel, Informationen über Alarmanlagen oder Zugangsbeschränkungen, die erforderliche Strom- und Wasserversorgung, Hinweise auf besondere Gefahren sowie die erforderliche Freihaltung der Arbeitsbereiche.
(3) Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand ausgeführt werden, kann der hierdurch tatsächlich entstandene Mehraufwand gesondert berechnet werden.
(4) Hierzu können insbesondere erforderliche Anfahrten, Wartezeiten und vergeblich bereitgestellte Arbeitszeit gehören.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Schlüssel, Zugangsmittel und Schließanlagen
(1) Vom Auftraggeber überlassene Schlüssel, Transponder, Zugangskarten und sonstige Zugangsmittel werden ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages verwendet.
(2) Der Auftragnehmer hat die ihm überlassenen Zugangsmittel sorgfältig zu verwahren und darf sie Mitarbeitern oder eingesetzten Dritten zugänglich machen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
(3) Verlust oder Beschädigung eines überlassenen Zugangsmittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(4) Eine Haftung für die Kosten des vollständigen Austauschs einer Schließanlage besteht nur, soweit der Auftragnehmer den Verlust zu vertreten hat und der Austausch aufgrund der konkreten Umstände objektiv erforderlich ist.
(5) Nach Vertragsende sind die überlassenen Zugangsmittel an den Auftraggeber zurückzugeben, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 10 Leistungsnachweise und Dokumentation
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen digital oder schriftlich zu dokumentieren.
(2) Die Dokumentation kann insbesondere Datum, Uhrzeit, Einsatzort, ausführenden Mitarbeiter, ausgeführte Tätigkeiten und auftragsbezogene Fotos umfassen.
(3) Soweit ein digitales Leistungsnachweissystem eingesetzt wird, können Beginn und Ende eines Einsatzes sowie die ausgeführten Tätigkeiten elektronisch erfasst werden.
(4) Fotoaufnahmen können insbesondere zur Dokumentation der Leistung, eines Mangels, einer Beschädigung oder eines außergewöhnlichen Zustandes angefertigt werden, soweit dies für die Vertragsdurchführung oder Dokumentation erforderlich ist.
(5) Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 11 Festgestellte Schäden, Mängel und Gefahrenstellen
(1) Werden bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen erkennbare Schäden, technische Mängel oder Gefahrenstellen festgestellt, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren.
(2) Eine Verpflichtung zur umfassenden technischen Prüfung, Überwachung oder Kontrolle eines Gebäudes oder einer Anlage besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer schuldet insbesondere keine Sachverständigen-, Prüfingenieur- oder Fachplanerleistung, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, dürfen durchgeführt werden, wenn dies nach den Umständen erforderlich und vertretbar ist. Der Auftraggeber ist hierüber möglichst unverzüglich zu informieren. Erforderliche Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden.
§ 12 Hausmeisterleistungen und kleinere Reparaturen
(1) Hausmeisterleistungen werden ausschließlich im vereinbarten Umfang erbracht.
(2) Eine technische Fachwartung, Prüfung oder Instandsetzung von Anlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftragnehmer zur Durchführung berechtigt und fachlich befähigt ist.
(3) Arbeiten, die gesetzlich einem zugelassenen Fachbetrieb, Sachverständigen oder einer besonders qualifizierten Person vorbehalten sind, sind nicht Bestandteil allgemeiner Hausmeisterleistungen.
(4) Kleinreparaturen und sonstige Zusatzarbeiten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil einer vereinbarten Pauschale sind.
§ 13 Reinigungsleistungen
(1) Reinigungsleistungen werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsverzeichnis und im Rahmen des gewöhnlich zu erwartenden Verschmutzungsgrades durchgeführt.
(2) Außergewöhnliche Verschmutzungen sind nicht Bestandteil einer normalen Unterhalts-, Büro- oder Treppenhausreinigung.
(3) Hierzu zählen insbesondere Bauverschmutzungen, Fäkalien, größere Müllansammlungen, Vandalismusschäden, starke Fett-, Öl- oder Chemikalienverschmutzungen, erhebliche Verschmutzungen infolge von Umzügen oder Bauarbeiten sowie gesundheitsgefährdende oder kontaminierte Stoffe.
(4) Die Beseitigung solcher Verschmutzungen kann als Zusatzleistung gesondert berechnet werden.
(5) Private Gegenstände, Möbel, Schuhe, Fußmatten, Dekorationen oder sonstige Gegenstände von Bewohnern oder Nutzern werden grundsätzlich nicht bewegt, entfernt oder gereinigt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Bereiche, die aufgrund abgestellter Gegenstände nicht zugänglich sind, können von der Reinigung ausgenommen werden.
§ 14 Garten- und Außenanlagenpflege
(1) Garten- und Außenpflegearbeiten werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang ausgeführt.
(2) Art und Zeitpunkt von Schnitt-, Mäh- und Pflegearbeiten können von Witterung, Vegetationsentwicklung und gesetzlichen Vorgaben abhängen.
(3) Bei ungeeigneten Witterungs- oder Bodenverhältnissen kann der Auftragnehmer die Arbeiten verschieben, wenn eine ordnungsgemäße Ausführung nicht möglich ist oder Schäden zu erwarten sind.
(4) Die Abfuhr und Entsorgung von Grün-, Schnitt- oder sonstigem Abfall ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Gesetzliche Schutzzeiten sowie natur- und artenschutzrechtliche Vorschriften sind zu beachten. Arbeiten, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würden, werden nicht ausgeführt.
§ 15 Mülltonnenservice
(1) Bei vereinbartem Mülltonnenservice werden Abfallbehälter entsprechend den bekannten oder vom zuständigen Entsorger veröffentlichten Abfuhrterminen bereitgestellt und, soweit vereinbart, zurückgestellt.
(2) Voraussetzung ist, dass die Behälter frei zugänglich sind und ohne besondere Hindernisse bewegt werden können.
(3) Für kurzfristige Änderungen, Ausfälle oder Verschiebungen des Entsorgers haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft.
(4) Sonderleerungen, Nachfahrten, zusätzliche Bereitstellungen oder Mehraufwand aufgrund falsch befüllter, überfüllter, nicht zugänglicher oder vom Entsorger nicht geleerter Behälter sind nicht Bestandteil der regulären Leistung und können, soweit beauftragt, gesondert berechnet werden.
§ 16 Winterdienst
(1) Art, Umfang, Einsatzflächen und Einsatzzeiten des Winterdienstes ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Leistungsverzeichnis sowie den maßgeblichen gesetzlichen und kommunalen Vorgaben.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keine dauerhaft schnee- oder eisfreie Fläche.
(3) Auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Winterdienst kann insbesondere bei anhaltendem Schneefall, Eisregen, überfrierender Nässe oder extremen Witterungsverhältnissen vorübergehend Schnee- oder Eisglätte auftreten.
(4) Die Leistungserbringung setzt voraus, dass die Einsatzorte erreichbar und die zu bearbeitenden Flächen zugänglich sind.
(5) Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen kann sich die Durchführung einzelner Einsätze trotz ordnungsgemäßer Organisation verzögern.
(6) Einsatz und Auswahl der Streumittel richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung sowie den örtlich geltenden Vorschriften.
§ 17 Notdienst und kurzfristige Einsätze
(1) Ein Notdienst, Bereitschaftsdienst oder eine bestimmte Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(2) Die bloße Möglichkeit, den Auftragnehmer außerhalb regulärer Einsatzzeiten telefonisch oder auf anderem Wege zu kontaktieren, begründet keine Verpflichtung zur sofortigen Einsatzübernahme.
(3) Ist der Auftragnehmer lediglich nachrangig oder ergänzend zu einem eigenen Notdienst des Auftraggebers oder eines Dritten tätig, wird keine bestimmte Reaktionszeit gewährleistet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Notfall- und Sondereinsätze können nach den hierfür vereinbarten oder zum Zeitpunkt des Einsatzes geltenden Vergütungssätzen gesondert berechnet werden.
§ 18 Abnahme und Mängelrechte
(1) Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Abnahme voraussetzt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
(2) Bei laufenden Dienstleistungen, insbesondere regelmäßigen Hausmeister-, Reinigungs-, Gartenpflege- oder Winterdienstleistungen, erfolgt eine Abnahme nur, soweit dies nach Art der Leistung vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Feststellung mitteilen, damit eine Überprüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
(4) Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
(5) Soweit ein Mangel behebbar ist und dem Auftragnehmer gesetzlich ein Recht zur Nacherfüllung zusteht, ist ihm Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(6) Gesetzliche Rechte auf Minderung, Selbstvornahme, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 19 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet begrenzt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Der Auftragnehmer haftet ebenfalls begrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
(6) Soweit die Haftung des Auftragnehmers wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 20 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Laufende Serviceverträge werden, sofern im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(3) Laufende Serviceverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende ordentlich gekündigt werden, soweit individualvertraglich oder gesetzlich keine andere Kündigungsfrist gilt.
(4) Kündigungen sollen mindestens in Textform erfolgen.
(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 21 Eigentümer-, Auftraggeber- und Verwalterwechsel
(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer möglichst frühzeitig über einen bevorstehenden Eigentümer-, Auftraggeber- oder Verwalterwechsel zu informieren, soweit dieser Auswirkungen auf das bestehende Vertragsverhältnis hat.
(2) Ein Wechsel des Eigentümers oder der Hausverwaltung führt automatisch zu einem Übergang des bestehenden Vertrages auf den Rechtsnachfolger.
(3) Eine Vertragsübernahme bedarf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
(4) Bis zur wirksamen Vertragsübernahme oder Beendigung des bestehenden Vertrages bleibt der bisherige Vertragspartner zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verpflichtet.
§ 22 Abwerbung von Mitarbeitern
(1) Die freie Berufswahl der eingesetzten Mitarbeiter bleibt unberührt.
(2) Eine gezielte und unlautere Abwerbung von Mitarbeitern des Auftragnehmers unter Verwendung vertraulicher, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangter Informationen ist unzulässig.
(3) Die bloße Bewerbung eines Mitarbeiters auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle oder ein aus eigener Initiative erfolgender Arbeitsplatzwechsel gilt nicht als unzulässige Abwerbung.
(4) Ansprüche wegen nachweislich wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Abwerbung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 23 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit dies zur Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Einsatzplanung, Leistungsdokumentation, Abrechnung und Kommunikation mit dem Auftraggeber erforderlich ist.
(3) Soweit für einzelne Leistungen weitergehende datenschutzrechtliche Vereinbarungen erforderlich sind, werden diese gesondert getroffen.
§ 24 Besondere Bestimmungen für Verbraucher und Widerrufsrecht
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
(2) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses gesetzlich vorgesehen und nicht ausgeschlossen ist.
(3) Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Verbraucher.
(4) Das Muster-Widerrufsformular befindet sich in Anlage 2.
(5) Verlangt ein Verbraucher, dass mit der Erbringung einer Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, muss dieses Verlangen ausdrücklich erklärt werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(6) Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht kommt und gesetzlich ausgeschlossen werden kann.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Anlage 1
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt, soweit dem Verbraucher für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das in Anlage 2 enthaltene Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
Anlage 2
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.
An:
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Beauftragt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier erforderlich.
Anlage 3
Ausdrückliches Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Nur für Verbraucher, wenn mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen werden soll.
☐ Ich verlange ausdrücklich, dass Alexander Rehbein, Haus- und Grundstückspflege, bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der von mir beauftragten Dienstleistung beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich bei Ausübung meines Widerrufsrechts für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten habe.
Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und ich meine Kenntnis hiervon entsprechend bestätigt habe.
Auftrag / Leistung:
Name des Auftraggebers:
Objekt / Einsatzort:
Ort, Datum:
Unterschrift des Auftraggebers: